Landkreis beschließt Maskenpflicht für Teile des Stadtgebietes
Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat in seiner Allgemeinverfügung vom 29.10.2020 festgelegt, wo im öffentlichen Raum ab sofort ein Mund- Nasenschutz getragen werden muss.
Die Allgemeinverfügung beschreibt die Umsetzung der extLink: Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 .
Hier wird in § 2 Abs. 2 festgelegt, dass eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist, wenn eine Person das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel …. nicht einhalten kann.
Große Teile der Fußgängerzone und das Gebiet um den City-Bahnhof sowie den Bahnhof, die Bahnhofs- und die Deisterstraße sind betroffen. extLink: Die Karte im GIS Format.
Hier geht es zu den aktuellen Zahlen in Niedersachsen: Lagebericht Land Niedersachsen.
Ergänzend dazu hat der Flecken Aerzen mit einer öffentlichen Bekanntmachung den Publikumsverkehr im Rathaus eingeschränkt.