Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat ihre Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 07.04.2020 in korrigierter Fassung veröffentlicht. Die erste, etwas stringente Interpretation der Leitlinien der Bundesregierung, wurde überarbeitet.

Unter gewissen Voraussetzungen dürfen bspw. Bau- und Gartenmärkte, landwirtschaftliche Hofläden, Auto- und Fahrradwerkstätten sowie Zeitungsverkaufsstellen und Blumenläden wieder öffnen.

Hier ist die Verordnung abgelegt: 2020-04-07_Nds._VO_Kontakte

Einige der sich daraus ergebenden Fragen werden hier beantwortet: FAQ zur Fassung vom 07.04.2020

Weitere Beiträge

Frühling in Westendorf

Frühling in Westendorf

Frühling in Westendorf Der DRK-Ortsverein hat sich für seine diesjährige Mai-Fahrt Tirol als Reiseziel gewählt. Felix-Reisen buchte für uns das 4-Sterne-Superior-Landhotel Schermer in Westendorf, ein über die Grenzen Tirols hinaus bekanntes Wellness- und...

mehr lesen
Pinke Frevelei

Pinke Frevelei

Pinke Frevelei Wir, der „Kultur- und Heimatverein Grupenhagen“, stellen seit vielen Jahren in unserer wunderschönen Landschaft um Grupenhagen herum Sitzgelegenheiten für Spaziergänger auf. Es handelt sich durchweg um angefertigte, hochwertige Holzbänke an besonderen...

mehr lesen