Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat ihre Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 07.04.2020 in korrigierter Fassung veröffentlicht. Die erste, etwas stringente Interpretation der Leitlinien der Bundesregierung, wurde überarbeitet.

Unter gewissen Voraussetzungen dürfen bspw. Bau- und Gartenmärkte, landwirtschaftliche Hofläden, Auto- und Fahrradwerkstätten sowie Zeitungsverkaufsstellen und Blumenläden wieder öffnen.

Hier ist die Verordnung abgelegt: 2020-04-07_Nds._VO_Kontakte

Einige der sich daraus ergebenden Fragen werden hier beantwortet: FAQ zur Fassung vom 07.04.2020

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