Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat ihre Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 07.04.2020 in korrigierter Fassung veröffentlicht. Die erste, etwas stringente Interpretation der Leitlinien der Bundesregierung, wurde überarbeitet.

Unter gewissen Voraussetzungen dürfen bspw. Bau- und Gartenmärkte, landwirtschaftliche Hofläden, Auto- und Fahrradwerkstätten sowie Zeitungsverkaufsstellen und Blumenläden wieder öffnen.

Hier ist die Verordnung abgelegt: 2020-04-07_Nds._VO_Kontakte

Einige der sich daraus ergebenden Fragen werden hier beantwortet: FAQ zur Fassung vom 07.04.2020

Weitere Beiträge

Temporeduzierung in Grupenhagen

Temporeduzierung in Grupenhagen

Temporeduzierung in Grupenhagen Wir stellen fest, dass das Tempo insbesondere an den Ortseingängen von Grupenhagen vielfach über 50 km/h liegt.Deshalb hatten wir bereits in der letzten Dorfzeitung darüber berichtet, dass für die Ortseingänge jetzt erst mal Planungen...

mehr lesen
Baumschnittaktion 2026

Baumschnittaktion 2026

Baumschnittaktion 2026 Erneut hatte der Ortsrat an zwei Samstagen zu einem Obstbaumschnitt in der Gemarkung aufgerufen. Am 28.02.2026 wurden neben Jungbäumen auch ältere Bäume geschnitten. Am 07.03.2026 waren in Richtung Grupenhagen Bruch Apfelbäume im Bestand an der...

mehr lesen