Die Niedersächsische Landesregierung hat die „Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ mit Wirkung zum 04.05.2020 umfassend angepasst.
Die Maskenpflicht tritt durch eine Änderungsverordnung aber bereits zum 27.04.2020 in Kraft.

Die ab dem 04.05.2020 geltenden Vorschriften in einer Version, in der die Änderungen hervorgehoben sind, findet Ihr hier: Verordnung ab 04.05.2020 mit sichtbaren Änderungen

Verstöße werden geahndet. Als Bemessungsgrundlage wurde ein Bußgeldkatalog festgelegt.

Ein Kurzüberblick über die Maskenpflicht, Öffnung von Friseurbetrieben, Besuchsregelungen für Angehörige auf niedersächsischen Inseln und die Wiederaufnahme des Schulbetriebes findet Ihr im Link.

Die Landesregierung stellt auch eine FAQ Liste über die Maskenpflicht bereit.

…. und nicht vergessen, der Bundesrat hat am Valentinstag einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Die Änderungen treten am 28.04.2020 in Kraft.

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